Baumangel oder falsch gelüftet? Davon hängt ab, wer die Sanierung zahlt. Aus Ihren Raumdaten und Fotos berechnet das Tool den Taupunkt und ordnet die wahrscheinliche Ursache ein – nach Magnus-Formel und DIN 4108-2, nicht geraten. Ist es knapp, liefert der Schimmel-Logger den gemessenen Beweis.
Ohne Anmeldung · Ergebnis in Minuten
Der Vermieter sagt „falsch gelüftet“. Sie sagen „Baumangel“. Ohne Beleg gewinnt der mit dem längeren Atem – und am Ende zahlen Sie eine Sanierung, die nicht Ihre war. Oder Sie putzen den Fleck weg, und in drei Monaten ist er zurück.
Schimmel in der Mietwohnung ist in der Regel ein Mangel und kann eine Mietminderung rechtfertigen. Entscheidend ist fast immer die eine Frage: baulich oder nutzungsbedingt? Dafür gilt eine abgestufte Beweislast (ständige Rechtsprechung des BGH):
Sie zeigen, dass Schimmel oder Feuchte vorliegt.
Der Vermieter muss darlegen, dass die Ursache nicht aus dem Baukörper stammt.
Erst dann müssen Sie belegen, dass Sie ausreichend geheizt und gelüftet haben.
Ob eine bauliche Gegebenheit überhaupt ein Mangel ist, hängt vom Einzelfall ab: Bei älteren Gebäuden sind etwa Wärmebrücken, die den bei Errichtung geltenden Normen entsprachen, nicht automatisch ein Mangel (BGH, 05.12.2018 – VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Genau deshalb entscheidet eine nachvollziehbare Ursachenklärung über den ganzen Fall.
Wer früh und sachlich dokumentiert, steht im Gespräch mit Vermieter und Verwalter deutlich besser da. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Ein paar geführte Angaben zu Raum, Wand und Lüftung, dazu drei Fotos der betroffenen Stelle. Dauer: rund 2 Minuten.
Aus Ihren Angaben berechnet das Tool Taupunkt und Kondensation nach Magnus-Formel und DIN 4108-2 und ordnet die Befallsgröße nach Ampel ein.
Ursache, Schwere und konkreter Handlungsplan – direkt am Bildschirm und als PDF zum Ablegen oder Weitergeben.
Passende Werkzeuge: Taupunktrechner · Lüftungsrechner
Auf Basis Ihrer Raumdaten und Fotos – als dokumentierter PDF-Report:
Die Erstbewertung läuft ohne Anmeldung und hilft schon für sich – Ampel, Ursache, Sofortmaßnahmen. Braucht Ihr Fall mehr – eine Mängelanzeige für den Vermieter, eine Messung im Grenzfall, ein Experten-Gespräch – schlagen wir Ihnen im Ergebnis genau die passende Stufe vor. Kein Abo, keine versteckten Kosten. Alle Preise sehen Sie jederzeit offen.
Für Schimmel in Innenräumen gibt es keine gesundheitlichen Grenzwerte – deshalb gilt nach dem UBA-Schimmelleitfaden 2024 das Vorsorgeprinzip: Sichtbarer Schimmel ist ein hygienisches Problem und sollte beseitigt werden, bevor Beschwerden entstehen – unabhängig von der Schimmelpilzart. Sporen und ihre Bestandteile können Allergien auslösen, Atemwege und Schleimhäute reizen und Asthma verstärken; bei geschwächtem Immunsystem steigt das Infektionsrisiko. Je größer die befallene Fläche, desto mehr Sporen in der Raumluft – desto höher das Risiko.
Genau hier setzt die Erstbewertung an: Sie ordnet die Befallsgröße nach den drei UBA-Kategorien ein und zeigt, ob Reinigung genügt oder ein Fachbetrieb nötig ist.
Ersetzt keine ärztliche Beratung – bei gesundheitlichen Beschwerden ärztlichen Rat einholen.
Erstdokumentation 24,90 € · Ergebnis in rund 10 Minuten · kein Abo