⚠️ Wichtig: Schimmel-Gefahr ist nicht gleich Schimmel
Der BGH hat 2018 entschieden: Allein die theoretische Gefahr der Schimmelbildung (z. B. wegen Wärmebrücken in einem Altbau) rechtfertigt keine Mietminderung, solange das Gebäude bei Errichtung den damaligen Bauvorschriften entsprach
(BGH, Urteile v. 05.12.2018, VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Du brauchst tatsächlichen, dokumentierten Schimmelbefall, nicht nur ein erhöhtes Risiko.
Häufige Fragen
Muss ich den Schimmel erst melden?
Ja. Mietminderung nach § 536 BGB setzt eine Mängelanzeige an den Vermieter voraus. Ohne Meldung und angemessene Frist zur Mangelbeseitigung kein Minderungsrecht. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen, mit Fotos dokumentiert sein und eine konkrete Frist (i.d.R. 14 Tage) enthalten. SchimmelCheck liefert dir den fertigen Musterbrief.
Was, wenn mein Vermieter sagt „du lüftest falsch"?
Das ist der häufigste Streitpunkt. Rechtlich gilt: Der Vermieter muss beweisen, dass das Gebäude baulich in Ordnung ist. Ohne objektive Ursachenklärung steht Aussage gegen Aussage. Eine bauphysikalische Analyse nach DIN 4108-2 (Taupunkt, Oberflächentemperatur, fRsi-Wert) kann zeigen, ob eine Wärmebrücke oder fehlende Dämmung der wahre Grund ist — unabhängig von deinem Lüftungsverhalten.
Kann mir der Vermieter wegen Mietminderung kündigen?
Eine angemessene Minderung ist ein gesetzliches Recht und kein Kündigungsgrund. Problematisch wird es nur bei zu hoher oder unberechtigter Minderung: Zahlst du mehr als zwei Monatsmieten zu wenig, kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 BGB). Daher immer lieber moderat anfangen und bei Bedarf erhöhen.
Ab wann darf ich mindern — und ab wann rückwirkend?
Die Minderung wirkt ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel vorliegt — nicht erst ab der Anzeige. Wichtig: Der Vermieter muss aber Kenntnis vom Mangel haben. Rückwirkende Minderung für die Zeit vor der Anzeige ist nur möglich, wenn du nachweisen kannst, dass der Vermieter anderweitig Kenntnis hatte.
Wie hoch darf ich mindern?
Die Höhe richtet sich nach der tatsächlichen Beeinträchtigung, nicht nach Tabellen. Grobe Orientierung: Bagatellschimmel (unter 20 cm² in einem Nebenraum) rechtfertigt 0–5 %, ein nutzbares Schlafzimmer ohne Schimmel-Berührung ist komplett benutzbar und würde gar keine Minderung rechtfertigen, während ein unbewohnbares Schlafzimmer bis 100 % reichen kann. Mehrere Räume summieren sich nicht einfach — die Gesamtsituation wird bewertet.